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Die DTHO-Mitgliedschaft

Kompetentes Tanzen, fundierte Ausbildungen, erfolgreiche Turnierorganisation, solidarische Hilfe für die erfolgreiche Führung einer Tanzschule und faire Konditionen: Das sind die Vorteile Ihrer DTHO-Mitgliedschaft.

Die DTHO Geschäftsbedingungen

Die DTHO Geschäftsbedingungen

Nachfolgend finden Sie die Geschäftsbedingungen für eine Mitgliedschaft in der Deutschen Tanzlehrer & HipHop-Tanzlehrer Organisation (DTHO).
Diese Geschäftsbedingungen sind gültig ab dem 01.04.2014.

Die DTHO ist kein Verband und kein Verein, sondern als Gesellschaft Bürgerlichen Rechts Dienstleister für Tanzlehrer, HipHop-Tanzlehrer und -Trainer, Discofox- Fachtanzlehrer/innen und Kindertanzlehrer/innen sowie Tanzschulen bzw. Betriebe mit HipHop-Kursen.

Als Mitglied in der DTHO können aufgenommen werden:

  • ausgebildete Tanzlehrer
  • ausgebildete Tanzsporttrainer
  • Ausbildungslehrer
  • ausgebildete HipHop-Tanzlehrer der DTHO & BAA in Deutschland
  • ausgebildete Hip Hop-Tanzlehrer anderer Europäischer Verbände
  • HipHop-Trainer
  • Tanzlehrer anderer Europäischer Tanzlehrer-Verbände
  • ausgebildete Tanzlehrer die HipHop unterrichten geben
  • Tanzschulen mit HipHop Kursen
  • Fachlehrer, Prüfer und Dozenten der BAA
  • Fachlehrer, Prüfer und Dozenten von Tanzverbänden
  • Auszubildende zum Tanzlehrer
  • Auszubildende zum HipHop-Tanzlehrer
  • Auszubildende zum Tanzlehrer die HipHop unterrichten
  • Auszubildende zum Discofox-Tanzlehrer
  • Tanzschulen, Ballettschulen bzw. anderer Betriebsformen mit Tanz


Zustandekommen der Mitgliedschaft

Die Mitgliedschaft ist schriftlich und nur mit dem Vordruck der DTHO gegenüber der Geschäftsstelle der DTHO zu beantragen. Es besteht kein Anrecht auf eine Mitgliedschaft in der DTHO. Es handelt sich bei den Inhalten unter www.dtho.de nicht um ein rechtsverbindliches Angebot auf Abschluss eines Mitgliedschaftsvertrages, sondern lediglich um eine Aufforderung zur Abgabe eines entsprechenden Angebots. Ein Mitgliedschaftsvertrag kommt erst dann zu Stande, wenn der Antragende eine schriftliche Aufnahmebestätigung von Seiten der DTHO erhält.


Dauer der Mitgliedschaft und Beendigung der Mitgliedschaft

Die Dauer der Mitgliedschaft beträgt ein Jahr und verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr, wenn das Mitgliedsverhältnis nicht  vor dem 15. Oktober eines jeden Jahres gekündigt wird. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen.


Rechte der Mitglieder

Alle Mitglieder haben das Recht mit der Mitgliedschaft in der DTHO zu werben und in diesem Zusammenhang die Bezeichnung DTHO, das Logo der DTHO und die von Seiten der DTHO zu diesem Zweck zur Verfügung gestellten sonstigen Werbematerialien zu verwenden.


Beiträge

Alle Beiträge sind Jahresbeiträge und unabhängig vom Zeitpunkt des Beginns der Mitgliedschaft. Die Höhe der Beiträge richtet sich nach der jeweils aktuell gültigen DTHO-Gebührenordnung (GBO). Die GBO ist Bestandteil dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Die Beiträge sind jeweils am 15.01. eines jeden Jahres fällig. Wird die Mitgliedschaft unterjährig begründet, so wird der Beitrag für das erste Vertragsjahr 14 Tage nach Zugang der Mitgliedschaftsbestätigung fällig. Das Mitglied wird der DTHO zwecks Zahlung der Beiträge eine widerrufliche Einzugsermächtigung erteilen. Die Beitragszahlung ist nur per Lastschrifteinzug möglich. Alle Beiträge verstehen sich inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer der Bundesrepublik Deutschland.

Im Falle eines Zahlungsverzugs ist die DTHO im Anschluss an eine erfolglose Mahnung mit 14-tägiger Zahlungsfrist berechtigt, den Mitgliedschaftsvertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen. Für jede Mahnung erhebt die DTHO eine Kostenpauschale in Höhe von 5,00 EUR. Dem Mitglied bleibt nachgelassen, einen geringeren Kostenaufwand auf Seiten der DTHO nachzuweisen.

Alle Bankgebühren und Auslagen, die durch Rückbelastung des Lastschrifteneinzuges verursacht werden und der DTHO in Rechnung gestellt werden, sind vom Mitglied zu erstatten. Darüber hinaus wird die DTHO in diesen Fällen eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 5,00 EUR erheben. Dem Mitglied bleibt nachgelassen, einen geringeren Kostenaufwand auf Seiten der DTHO nachzuweisen.


Sonstiges

Der Gerichtsstand ist Erftstadt.


Datenschutzhinweis

Die auf der Anmeldung angegebenen persönlichen Daten werden von der DTHO in einem betriebseigenen Computer gespeichert und gesichert. Es wird versichert, dass personenbezogene Daten nur für Zwecke der Leistungserbringung verwendet und keinen Dritten zugänglich gemacht werden. Ausnahme: Sie haben der Veröffentlichung in der Mitgliederliste zugestimmt.


Verbraucher Widerrufsrecht

Sofern das Mitglied Verbraucher im Sinne des §13 BGB ist, sprich der Zweck des Vertrages weder der gewerblichen, noch der selbständigen Tätigkeit zuzurechnen ist, gilt folgendes:

Widerrufsbelehrung:

Das Mitglied kann seine Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, Email) widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform. jedoch nicht vor Erfüllung der Informationspflichten gem. Art. 246 §2 in Verbindung mit §1 Abs. 1 und Abs. 2 EGBG sowie unserer Pflichten gem. §312g Abs. 1 S. 1 BGB in Verbindung mit Art. 246 § 3 EGBG. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an:

Deutsche Tanzlehrer- & HipHop-Tanzlehrer Organisation (DTHO)
Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR)
vertreten durch den Geschäftsführer Thomas Latus
Herriger Straße 25, D-50374 Erftstadt
Email: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

Ende der Widerrufsbelehrung


Für Ihre Fragen steht Ihnen Herr Thomas Latus gerne per Email unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. oder telefonisch unter +49 (0) 2235 6887266 zur Verfügung.